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Direktvermarktung

Solarstrom an der Strombörse verkaufen

Definition:

Direktvermarktung ist eine Vermarktungsform, bei der Betreiber von Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen ihren erzeugten Strom nicht zu einem festen EEG-Vergütungssatz verkaufen, sondern direkt am Strommarkt zu schwankenden Börsenstrompreisen. Der Staat zahlt als Ausgleich eine Marktprämie, die die Differenz zwischen aktuellem Börsenstrompreis und dem gesetzlich festgelegten Vergütungsniveau abdeckt – dadurch entsteht ein stabiles Mindesteinkommen.

Wie funktioniert Direktvermarktung praktisch?

Der Anlagenbetreiber handelt nicht selbst. Stattdessen übernimmt ein spezialisierter Direktvermarkter diese Aufgabe: Er kauft den Strom der Anlage, handelt ihn an der Strombörse und zahlt dem Betreiber monatlich einen Erlös aus – abzüglich einer kleinen Provision für die Dienstleistung. Der Betreiber selbst muss nicht aktiv am Stromhandel teilnehmen.

Wer muss Direktvermarktung nutzen?

Seit dem 25. Februar 2025 (Solarspitzengesetz) gilt: Alle Neuanlagen ab 25 kWp sind zur Direktvermarktung verpflichtet. Vorher lag die Grenze bei 100 kWp. Das bedeutet: Ein großer Teil der gewerblichen Dachanlagen muss jetzt aktiv vermarktet werden.

Anlagen unter 25 kWp können weiterhin die feste Einspeisevergütung nutzen und einen freiwilligen Wechsel zur Direktvermarktung jederzeit vornehmen – das kann bei hohen Börsenstrompreisen wirtschaftlich vorteilhaft sein.

Wie wird die Vergütung berechnet?

Die Direktvermarktung funktioniert nach einem dreiteiligen System:

  • Der Direktvermarkter verkauft den Strom zum aktuellen Börsenstrompreis – dieser schwankt täglich und stündlich.
  • Der Staat zahlt eine Marktprämie: die Differenz zwischen Börsenstrompreis und dem gesetzlich festgelegten Referenzwert (anzulegender Wert).
  • Der anzulegende Wert ist ein Referenzwert, vergleichbar mit der früheren Einspeisevergütung, und sinkt halbjährlich um 1 Prozent.

Die Negativpreisregel – das neue Risiko:

Bei negativen Börsenpreisen (Überproduktion, kein Nachfrage) entfällt die Marktprämie für Neuanlagen vollständig. In diesen Stunden gibt es keinen Ausgleich – eine neue Regel seit dem Solarspitzengesetz. Das ist ein erhebliches Risiko für Anlagen ohne Speicher oder Eigenverbrauch.

Alternative: Eigenverbrauch statt Direktvermarktung:

Für viele Gewerbebetriebe ist ein hoher Eigenverbrauchsanteil wirtschaftlich sinnvoller als aktive Direktvermarktung. Selbst verbrauchter Strom spart Netzstromkosten (25–40 Cent/kWh) – deutlich mehr als die Direktvermarktung erlöst. Ein Batteriespeicher macht diesen Weg rentabel.

Direktvermarktung + Batteriespeicher = Multi-Use:

Ein intelligenter Speicher kann im Direktvermarktungs-Betrieb aktiv eingesetzt werden. Das Steuerungssystem entscheidet: Wann speichern (für späteren Eigenverbrauch), wann selbst nutzen, wann zu günstigen Börsenstrompreisen einspeisen? Diese Kombination maximiert die Erlöse aus beiden Kanälen gleichzeitig.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Direktvermarktung ist seit Februar 2025 für Anlagen ab 25 kWp Pflicht. Die Rendite hängt vom Börsenstrompreis ab – und ist durch Negativpreise risikobehaftet. Ein Batteriespeicher mit hohem Eigenverbrauch ist für viele Gewerbebetriebe die wirtschaftlich bessere Alternative.

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