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Direktvermarktung ist eine Vermarktungsform, bei der Betreiber von Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen ihren erzeugten Strom nicht zu einem festen EEG-Vergütungssatz verkaufen, sondern direkt am Strommarkt zu schwankenden Börsenstrompreisen. Der Staat zahlt als Ausgleich eine Marktprämie, die die Differenz zwischen aktuellem Börsenstrompreis und dem gesetzlich festgelegten Vergütungsniveau abdeckt – dadurch entsteht ein stabiles Mindesteinkommen.
Der Anlagenbetreiber handelt nicht selbst. Stattdessen übernimmt ein spezialisierter Direktvermarkter diese Aufgabe: Er kauft den Strom der Anlage, handelt ihn an der Strombörse und zahlt dem Betreiber monatlich einen Erlös aus – abzüglich einer kleinen Provision für die Dienstleistung. Der Betreiber selbst muss nicht aktiv am Stromhandel teilnehmen.
Seit dem 25. Februar 2025 (Solarspitzengesetz) gilt: Alle Neuanlagen ab 25 kWp sind zur Direktvermarktung verpflichtet. Vorher lag die Grenze bei 100 kWp. Das bedeutet: Ein großer Teil der gewerblichen Dachanlagen muss jetzt aktiv vermarktet werden.
Anlagen unter 25 kWp können weiterhin die feste Einspeisevergütung nutzen und einen freiwilligen Wechsel zur Direktvermarktung jederzeit vornehmen – das kann bei hohen Börsenstrompreisen wirtschaftlich vorteilhaft sein.
Die Direktvermarktung funktioniert nach einem dreiteiligen System:
Bei negativen Börsenpreisen (Überproduktion, kein Nachfrage) entfällt die Marktprämie für Neuanlagen vollständig. In diesen Stunden gibt es keinen Ausgleich – eine neue Regel seit dem Solarspitzengesetz. Das ist ein erhebliches Risiko für Anlagen ohne Speicher oder Eigenverbrauch.
Für viele Gewerbebetriebe ist ein hoher Eigenverbrauchsanteil wirtschaftlich sinnvoller als aktive Direktvermarktung. Selbst verbrauchter Strom spart Netzstromkosten (25–40 Cent/kWh) – deutlich mehr als die Direktvermarktung erlöst. Ein Batteriespeicher macht diesen Weg rentabel.
Ein intelligenter Speicher kann im Direktvermarktungs-Betrieb aktiv eingesetzt werden. Das Steuerungssystem entscheidet: Wann speichern (für späteren Eigenverbrauch), wann selbst nutzen, wann zu günstigen Börsenstrompreisen einspeisen? Diese Kombination maximiert die Erlöse aus beiden Kanälen gleichzeitig.
Direktvermarktung ist seit Februar 2025 für Anlagen ab 25 kWp Pflicht. Die Rendite hängt vom Börsenstrompreis ab – und ist durch Negativpreise risikobehaftet. Ein Batteriespeicher mit hohem Eigenverbrauch ist für viele Gewerbebetriebe die wirtschaftlich bessere Alternative.
Lösung

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