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Grünstrom

Nachweislich erneuerbare Energie mit Herkunftsnachweis

Definition:

Grünstrom ist Strom, der nachweislich aus erneuerbaren Energiequellen wie Solar, Wind, Wasserkraft oder Biomasse stammt. Der Nachweis erfolgt über Herkunftsnachweise (HKN), die für jede erzeugte Megawattstunde ausgestellt und beim Verbrauch entwertet werden. Grünstrom ist damit nicht nur eine technische Kategorie, sondern eine dokumentierte und buchhalterisch verwertbare – essentiell für ESG-Reporting und Emissionsbilanzierung.

Was ist ein Herkunftsnachweis (HKN)?

Für jede Megawattstunde (MWh) Strom, die aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, wird ein Herkunftsnachweis ausgestellt. Dieser Nachweis kann separat vom physischen Strom gehandelt, verkauft oder beim Eigenverbrauch entwertet werden. Wenn ein Unternehmen Grünstrom bezieht oder selbst erzeugt, erwirbt es gleichzeitig diese Nachweise – der Beweis, dass eine entsprechende Menge erneuerbarer Energie ins Netz eingespeist wurde oder selbst genutzt wurde.

Grünstrom vs. Graustrom: Der physikalische und dokumentarische Unterschied:

Physikalisch fließt im Netz immer derselbe Strom – es gibt keine visuellen oder physikalischen Unterschied zwischen Grün- und Graustrom. Was sie unterscheidet, ist die zertifizierte Herkunft und die damit verbundenen Nachweise. Wer Grünstrom bezieht, erwirbt die dokumentierte Zusicherung, dass Strom aus erneuerbaren Quellen stammt. Das ist die Grundlage für Scope-2-Emissionsbilanzierung und ESG-Reporting nach CSRD, EU-Taxonomie oder Lieferkettenanforderungen.

Grünstrom im Behind-the-Meter-Betrieb:

PV-Strom, der in einem Batteriespeicher zwischengelagert und später im Betrieb verbraucht wird, gilt vollständig als Grünstrom. Je höher der Eigenverbrauchsanteil durch intelligente Speichersteuerung, desto mehr Grünstrom wird tatsächlich genutzt – und desto geringer fällt der Graustromanteil aus dem öffentlichen Netz aus. Ein Batteriespeicher erhöht also nicht nur die Kosteneffizienz, sondern auch die Grünstrom-Quote des Unternehmens.

Industrie-Relevanz: CSRD, CBAM und ESG werden zum Wettbewerbsfaktor:

Mit wachsenden Anforderungen durch CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und Lieferkettengesetz wird der dokumentierte Grünstromanteil zum Wettbewerbsfaktor. Unternehmen, die ihren Grünstromanteil durch Eigenverbrauchsoptimierung mit Speicher und PPAs steigern, verbessern gleichzeitig ihre Emissionsbilanz – ohne zusätzliche Zertifikatskosten für Grünstromzukauf. Das ist ein direkter Wettbewerbsvorteil.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Grünstrom ist der dokumentierte Strom aus erneuerbaren Energien. Mit Batteriespeichern und Eigenverbrauchsoptimierung wird mehr selbst erzeugter Strom zu Grünstrom – was die ESG-Bilanz verbessert und Zertifikatskosten spart.

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