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Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein europäisches Zertifikat, das für jede Megawattstunde (MWh) erneuerbar erzeugten Strom ausgestellt wird. Der Nachweis wird bei Verbrauch entwertet und ist die Grundlage für die Grünstromkennzeichnung und Scope-2-Emissionsbilanzierung von Unternehmen.
Für jede MWh Strom, die aus erneuerbaren Quellen (Solar, Wind, Wasserkraft, Biomasse) erzeugt wird, wird automatisch ein HKN ausgestellt. Der Nachweis ist ein digitales Zertifikat und kann separat vom physischen Strom gehandelt werden. Wenn ein Unternehmen Grünstrom verbraucht – entweder selbst erzeugt über eine Solaranlage oder über einen Stromliefervertrag – entwertet es gleichzeitig ein entsprechendes HKN. Nach der Entwertung gilt der Strom dokumentarisch als verbrauchter Grünstrom und kann in der ESG-Bilanzierung angerechnet werden.
HKN werden von staatlich anerkannten Stellen für jedes Land ausgestellt. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig. Jeder Anlagenbetreiber von erneuerbaren Energien erhält automatisch HKN für seine Produktion. Diese können dann verkauft, übertragen oder bei Eigenverbrauch entwertet werden.
Ein Batteriespeicher hinter dem Zähler erhöht die Effektivität von HKN. PV-Strom, der in den Speicher geladen und später im Betrieb verbraucht wird, bleibt Grünstrom – mit entsprechendem HKN. Je höher der Eigenverbrauchsanteil durch den Speicher, desto mehr HKN können direkt vom Unternehmen entwertet werden, statt Strom aus dem Netz zu beziehen.
HKN sind die dokumentarische Grundlage für ESG-Reporting und Scope-2-Emissionsbilanzierung nach CSRD, GRI oder EU-Taxonomie. Sie ermöglichen Unternehmen, ihren Grünstromanteil nachzuweisen und ihre CO₂-Bilanz zu verbessern – ohne zusätzliche Kosten für externe Zertifikate oder Grünstromzukauf. Mit Eigenverbrauchsoptimierung durch Speicher können Unternehmen selbst entscheiden, welchen HKN sie entwerti möchten.
Ein Herkunftsnachweis ist der dokumentarische Beweis für eine MWh erneuerbarer Energie. Mit Batteriespeichern und Eigenverbrauch kann ein Unternehmen selbst entscheiden, wie viel Grünstrom es nachweisen kann – essentiell für ESG-Ziele und CO₂-Bilanzierung.
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