Energy Sharing
Gemeinsame Nutzung von Solarstrom über Energiegemeinschaften
Definition:
Energy Sharing (§ 42c EnWG) ermöglicht es, selbst erzeugten Solarstrom über das öffentliche Stromnetz an andere Teilnehmer einer Energiegemeinschaft weiterzugeben – ohne die umfangreichen Pflichten eines regulären Stromlieferanten erfüllen zu müssen. Die gesetzliche Grundlage wurde mit der EnWG-Novelle November 2025 geschaffen und tritt ab Juni 2026 in Kraft.
Das Konzept: Solarstrom gemeinschaftlich nutzen:
Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Haushalten oder Organisationen, die gemeinsam Strom erzeugen und nutzen. Ein Betrieb mit Solaranlage kann seinen Überschussstrom über das öffentliche Netz an andere Mitglieder der Gemeinschaft weitergeben – z. B. an benachbarte Gewerbebetriebe oder Haushalte. Der Strom fließt über das öffentliche Netz, wird aber nicht als reguläre Stromlieferung behandelt.
Vorteil: Die beteiligten Unternehmen umgehen Stromsteuer und Umlagen für den geteilten Strom – ähnlich wie bei Behind-the-Meter-Eigenverbrauch. Der Verwaltungsaufwand ist deutlich niedriger als bei klassischer Stromlieferung.
Bisherige Einschränkung vs. neues Modell:
Bisher war die gemeinsame Nutzung von Solarstrom auf ein einzelnes Gebäude oder enge Quartiere begrenzt. Energy Sharing hebt diese räumliche Einschränkung deutlich auf: Teilnehmer müssen sich nur im selben Bilanzierungsgebiet eines Netzbetreibers befinden – das kann eine ganze Stadt oder Region sein. Ab Juni 2028 soll Energy Sharing zusätzlich auch gebietsübergreifend möglich sein.
Der Zeitplan:
Juni 2026: Energy Sharing tritt in Kraft – Energiegemeinschaften können sich gründen und Strom teilen (innerhalb desselben Bilanzierungsgebiets).
Juni 2028: Gebietsübergreifendes Energy Sharing wird möglich – Strom kann auch zwischen verschiedenen Netzbetreiber-Gebieten geteilt werden.
Für wen ist Energy Sharing relevant?
Energy Sharing eignet sich vor allem für kleine und mittlere Betriebe (KMU) und Haushalte, die ihre Solarüberschüsse mit Nachbarn teilen wollen. Kommunale Gebäude, Schulen, Kirchen und soziale Einrichtungen können auch als Letztverbraucher teilnehmen.
Einschränkung für große Industrie:
Größere Gewerbe- und Industriebetriebe mit hohem Eigenerzeugungsanteil haben derzeit noch keinen Zugang zu Energy Sharing. Für diese Betriebe bleiben die etablierten Modelle relevant: Behind-the-Meter-Eigenverbrauch mit Speicher, On-site PPAs (Power Purchase Agreements) mit anderen Betrieben und Direktvermarktung über Börse.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Energy Sharing schafft ab Juni 2026 ein neues, vereinfachtes Modell für Energiegemeinschaften – mit weniger Steuern, Umlagen und Verwaltungsaufwand. Für KMU und kleine Erzeuger ist das eine attraktive Alternative zu klassischen Stromlieferverträgen. Für große Industrie bleiben Multi-Use-Speicher und Direktvermarktung die Hauptoptionen.
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