
Ganzheitliche Batterielösung
Speicher, Anbindung und Betrieb aus einer Hand – auf Wunsch ohne eigene Investition.
Zur Batterielösung →Förderung für energieintensive Unternehmen
Der Industriestrompreis ist eine Differenzförderung für energieintensive Unternehmen. Der Staat erstattet einen Teil der Stromkosten, basierend auf Referenzpreisen des Terminmarktes – nicht auf den tatsächlich gezahlten Strompreisen. Ziel ist, stromintensive Betriebe kurzfristig zu entlasten und gleichzeitig Investitionen in Flexibilisierung, Effizienz und erneuerbare Energien anzustoßen. Die Förderung läuft von 2026 bis 2028.
Der Mechanismus ist an vier Faktoren gekoppelt: Den Referenzpreis aus dem Terminmarkt (Forward-Kontrakte), einen Schwellenwert von mindestens 50 €/MWh oder 50 % des Referenzpreises, die Differenz zwischen beiden – und die förderfähige Strommenge (50 % des Verbrauchs der Hauptaktivität). Die jährliche Beihilfe = Differenz × förderfähige Menge.
Beispiel: Ein Referenzpreis von 90 €/MWh ergibt mit einem Schwellenwert von 50 €/MWh eine Differenz von 40 €/MWh. Bei 20 GWh Jahresverbrauch (50 % = 10 GWh förderfähig) resultiert eine Beihilfe von 400.000 €.
Förderberechtigte sind Unternehmen, die stromintensiv sind, international im Wettbewerb stehen und Verlagerungsrisiken haben. Begünstigt werden 91 Sektoren der Tier-1-Liste, darunter Chemie-, Metall-, Glas-, Keramik-, Batteriezell- und Halbleiterindustrie. Wichtig: Nur der Stromverbrauch der Haupttätigkeit (Tier 1) wird gefördert, nicht Verwaltung oder Nebentätigkeiten (Tier 2).
Mindestens 50 % der Beihilfe müssen in Maßnahmen reinvestiert werden, die das Stromsystem flexibilisieren und dekarbonisieren. Förderfähig sind: erneuerbare Erzeugung, Speicherlösungen, Nachfrageflexibilität, Energieeffizienz, Elektrifizierung. Die Investitionen müssen innerhalb von 48 Monaten umgesetzt werden.
Unternehmen, die mindestens 80 % ihrer Gegenleistungen in Nachfrageflexibilität investieren (z. B. Batteriespeicher, intelligente Lasten), erhalten einen Bonus von 10 % auf die Gesamtbeihilfe – also eine zusätzliche Entlastung. Von diesem Bonus müssen wiederum 75 % reinvestiert werden.
Die förderfähige Strommenge kann zeitlich vorgezogen werden: 80 % im Jahr 2026, 50 % im Jahr 2027, 20 % im Jahr 2028. Das bringt die höchste Liquiditätsfreisetzung im ersten Jahr – ideal, um schnell in Flexibilisierungsmaßnahmen zu investieren.
Die Förderung ist auf 3 Jahre begrenzt, während Investitionszyklen oft 5–15 Jahre dauern. Liquiditätsplanung ist schwierig, da Auszahlungen rückwirkend erfolgen und der tatsächliche Referenzpreis erst am Jahresende feststeht – eine Unsicherheit von bis zu 2 Mio. € bei großen Verbrauchsmengen. KMUs werden kaum berücksichtigt.
Der Industriestrompreis ist ein gezieltes Instrument für große, stromintensive Unternehmen mit realen Entlastungseffekten – aber nur dann, wenn die Strombeschaffung optimiert und die Gegenleistungen strategisch in Flexibilität investiert werden. Die Kombination aus besserer Beschaffung + Flexibilitätsinvestitionen + Bonus schöpft den maximalen Nutzen
Lösung

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