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Begriff

Atypische Netznutzung – Netzentgelte senken durch gezieltes Lastmanagement

Was beschreibt die Energiearbitrage?

Atypische Netznutzung ist ein Regelwerk, das es größeren Stromverbrauchern ermöglicht, ihre Netzentgelte zu reduzieren – indem sie ihre Lastspitzen gezielt in netzkritischen Zeiten (sog. Hochlastzeitfenster) senken. Der wirtschaftliche Anreiz: Wer das Netz entlastet, wird durch niedrigere Gebühren belohnt.

Das Prinzip:

Netzentgelte enthalten einen Leistungspreis, der sich normalerweise an der Jahreshöchstlast orientiert. Bei atypischer Netznutzung wird stattdessen nur die höchste Last während der Hochlastzeitfenster berücksichtigt – also meist ein deutlich niedrigerer Wert. Die Differenz multipliziert mit dem Leistungspreis ergibt die jährliche Ersparnis.

Konkret: Sinkt die Lastspitze in Hochlastzeitfenstern von 8.000 kW auf 6.000 kW, reduziert sich der Leistungspreis um 25 % – bei typischen Sätzen von 100–150 €/kW eine Einsparung von 200.000–300.000 € pro Jahr.

Wer kann teilnehmen?

Drei Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Verlagerungspotenzial: Mindestens 100 kW absolute Reduktion in den Hochlastzeitfenstern
  • Erheblichkeitsschwelle: Je nach Spannungsebene 5–30 % relative Abweichung von der Jahreshöchstlast
  • Wirtschaftlichkeit: Mindestens 500 € Netzentgelt-Ersparnis pro Jahr

Umsetzung mit Batteriespeicher: Ein Batteriespeicher lädt außerhalb der Hochlastzeitfenster auf und entlädt gezielt während dieser Spitzenlast-Fenster – und reduziert so die erforderliche Netzleistung. Dies ist eine der wirtschaftlichsten Strategien, um die Voraussetzungen zu erfüllen und die volle Reduktion auszuschöpfen.

Verwandte Begriffe:
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